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In kaum einem anderen Berufszweig wie in der
Landwirtschaft findet derzeit ein so dramatischer Strukturwandel statt, der
von dem Spannungsverhältnis zwischen bäuerlichem Familien- und Großbetrieb
ebenso geprägt ist wie von sich wirtschaftlich und rechtlich (z.B. Umweltrecht) stetig verschlechternden Rahmenbedingungen.
Und für keinen anderen Berufszweig kennt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland so viele berufsspezifische Besonderheiten. Landwirte können in
der freien Landschaft Gebäude errichten. Ihr Besitz vererbt sich – zumindest
in den alten Bundesländern – nach einem besonderen Recht, das den Besitz des
Hofes stützen soll. Pachtet ein Landwirt Flächen dazu oder sogar einen
ganzen Betrieb, gelten dafür besondere gesetzliche Regeln. Auch im Rahmen
der Wiedervereinigung hat es mit dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz die
einzige berufsspezifische Regelung zur Umwandlung der Landwirtschaftlichen
Produktionsgenossenschaften in rechtlich handlungsfähige Gesellschaftsformen
gegeben.
Letztendlich gelten für keine andere Berufsgruppe vergleichbare europarechtliche
Regeln über die Erzeugung und Vergütung ihrer Produkte, Stützungsmaßnahmen
wegen stetig sinkender Erzeugerpreise inbegriffen.
Dr. Ulrich von Jeinsen ist ein in diesen Rechtsgebieten seit über 20 Jahren
tätiger, anerkannter Spezialist. Er ist Co-Kommentator im
Faßbender-Hötzel-Pikalo-v.Jeinsen,
einem der Standardkommentare zum nordwestdeutschen Höferecht und Kommentator des
Landpachtrechts im STAUDINGER, einem der Großkommentare zum Bürgerlichen
Gesetzbuch. Als Obmann des Schiedsgerichts für
Saatgut- und Sortenschutzstreitigkeiten bei der Landwirtschaftskammer Hannover beschäftigt er sich in erster
Linie mit dem rechtlichen Spannungsverhältnis zwischen Züchter bzw.
Sortenschutzinhaber und Vermehrer geschützter Sorten sowie anderen Fragen
des Saatgut- und Saatgutverkehrsrechts.
„Das Landwirtschaftsrecht ist gekennzeichnet
von vielen inhaltlichen Bezügen zum öffentlichen Recht. Beispielhaft seien
genannt das Umweltrecht, Baurecht, Subventionsrecht und das Recht der
Umlegung und Enteignung. Rechtsanwalt Rainer Kulenkampff ist ausschließlich
im öffentlichen Recht tätig. Er gehört dem Redaktionsbeirat der
Zeitschrift
„Öffentliches Recht in Norddeutschland“ an und ist im
Ausschuss „Verwaltungsprozessrecht“ der Bundesrechtsanwaltskammer tätig.
Die anwaltliche Beratung und Vertretung erfolgt sowohl für Privatpersonen
und Gesellschaften als auch für Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Über seine Partnerschaft in einer der großen deutschen
Anwaltssozietäten stehen
Rechtskenntnisse auch in allen anderen Bereichen zur Verfügung, die für
landwirtschaftliche Betriebe von Interesse sind; so insbesondere im Gesellschafts,- Verwaltungs- sowie Arbeitsrecht.
Diese Website soll dem Praktiker einen Überblick über die verschiedenen
rechtlichen Aspekte moderner landwirtschaftlicher Tätigkeit geben und
kontinuierlich ausgebaut werden.
Hier sehen Sie zur Orientierung die Tabelle,
die Sie Sich downloaden können, damit die Berechnungen automatisch ablaufen.
Voraussetzung ist ein installiertes Microsoft Excel auf Ihrem Rechner.
(Download Tabelle)
Abfindung § 12 HöfeO
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Vorhandene Werte |
Betrag |
Aktion |
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Einheitswert Basis |
0,00 |
ß Betrag einsetzen |
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Einheitswert x Faktor 1,5 |
0,00 |
ß
wird errechnet |
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Zwischenumme I |
0,00 |
ß wird errechnet |
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zuzügl. Zuschläge |
0,00 |
ß Betrag einsetzen |
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zuzügl. Zuschläge f. Bauland |
0,00 |
ß Betrag einsetzen |
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BGH: Wertentwicklung seit 1976 |
0,00 |
ß Betrag einsetzen |
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Zwischenumme II |
0,00 |
ß
wird errechnet |
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Abzüge |
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abzügl. Abschläge*) |
-50000,00 |
*) Wertverb. des Pächters |
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Verbindlichkeit Nominalwert**) |
-500000,00 |
**) z. B. Bank, Altenteil |
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abzügl. sonstige Abzüge |
0,00 |
ß Betrag einsetzen |
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Zwischensumme III |
-550000,00 |
ß
wird errechnet |
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Differenz Summe II-III |
-550000,00 |
ß
wird errechnet |
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mindestens Drittelhofeswert |
0,00 |
ß
wird errechnet |
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durch gesetzl. Erbanteile |
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zumindest Pflichtteil |
0,00 |
ß Betrag einsetzen |
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Erbe 1 |
0,00 |
ß Betrag einsetzen |
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Erbe 2 |
0,00 |
ß Betrag einsetzen |
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Erbe 3 |
0,00 |
ß Betrag einsetzen |
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Erbe 4 |
0,00 |
ß Betrag einsetzen |
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abzügl. erhaltene Abfindungen |
0,00 |
ß Betrag einsetzen |
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Erbe 1 |
0,00 |
ß Betrag einsetzen |
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Erbe 2 |
0,00 |
ß Betrag einsetzen |
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Erbe 3 |
0,00 |
ß Betrag einsetzen |
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Erbe 4 |
0,00 |
ß Betrag einsetzen |
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Summen |
-550000,00 |
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