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In kaum einem anderen Berufszweig wie in der Landwirtschaft findet derzeit ein so dramatischer Strukturwandel statt, der von dem Spannungsverhältnis zwischen bäuerlichem Familien- und Großbetrieb ebenso geprägt ist wie von sich wirtschaftlich und rechtlich (z.B. Umweltrecht) stetig verschlechternden Rahmenbedingungen.

Und für keinen anderen Berufszweig kennt das Recht der Bundesrepublik Deutschland so viele berufsspezifische Besonderheiten. Landwirte können in der freien Landschaft Gebäude errichten. Ihr Besitz vererbt sich – zumindest in den alten Bundesländern – nach einem besonderen Recht, das den Besitz des Hofes stützen soll. Pachtet ein Landwirt Flächen dazu oder sogar einen ganzen Betrieb, gelten dafür besondere gesetzliche Regeln. Auch im Rahmen der Wiedervereinigung hat es mit dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz die einzige berufsspezifische Regelung zur Umwandlung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften in rechtlich handlungsfähige Gesellschaftsformen gegeben.

Letztendlich gelten für keine andere Berufsgruppe vergleichbare europarechtliche Regeln über die Erzeugung und Vergütung ihrer Produkte, Stützungsmaßnahmen wegen stetig sinkender Erzeugerpreise inbegriffen.

Dr. Ulrich von Jeinsen ist ein in diesen Rechtsgebieten seit über 20 Jahren tätiger, anerkannter Spezialist. Er ist Co-Kommentator im Faßbender-Hötzel-Pikalo-v.Jeinsen, einem der Standardkommentare zum nordwestdeutschen Höferecht und Kommentator des Landpachtrechts im STAUDINGER, einem der Großkommentare zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Als Obmann des Schiedsgerichts für Saatgut- und Sortenschutzstreitigkeiten bei der Landwirtschaftskammer Hannover beschäftigt er sich in erster Linie mit dem rechtlichen Spannungsverhältnis zwischen Züchter bzw. Sortenschutzinhaber und Vermehrer geschützter Sorten sowie anderen Fragen des Saatgut- und Saatgutverkehrsrechts.

„Das Landwirtschaftsrecht ist gekennzeichnet von vielen inhaltlichen Bezügen zum öffentlichen Recht. Beispielhaft seien genannt das Umweltrecht, Baurecht, Subventionsrecht und das Recht der Umlegung und Enteignung. Rechtsanwalt Rainer Kulenkampff ist ausschließlich im öffentlichen Recht tätig. Er gehört dem Redaktionsbeirat der Zeitschrift „Öffentliches Recht in Norddeutschland“ an und ist im Ausschuss „Verwaltungsprozessrecht“ der Bundesrechtsanwaltskammer tätig. Die anwaltliche Beratung und Vertretung erfolgt sowohl für Privatpersonen und Gesellschaften als auch für Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Über seine Partnerschaft in einer der großen deutschen Anwaltssozietäten stehen Rechtskenntnisse auch in allen anderen Bereichen zur Verfügung, die für landwirtschaftliche Betriebe von Interesse sind; so insbesondere im Gesellschafts,- Verwaltungs- sowie Arbeitsrecht.

Diese Website soll dem Praktiker einen Überblick über die verschiedenen rechtlichen Aspekte moderner landwirtschaftlicher Tätigkeit geben und kontinuierlich ausgebaut werden.

Hier sehen Sie zur Orientierung die Tabelle, die Sie Sich downloaden können, damit die Berechnungen automatisch ablaufen. Voraussetzung ist ein installiertes Microsoft Excel auf Ihrem Rechner.
(Download Tabelle)

Abfindung § 12 HöfeO
 

Vorhandene Werte

Betrag

Aktion

Einheitswert Basis

0,00

ß Betrag einsetzen

Einheitswert x Faktor 1,5

0,00

ß wird errechnet

Zwischenumme I

0,00

ß wird errechnet

zuzügl. Zuschläge

0,00

ß Betrag einsetzen

zuzügl. Zuschläge f. Bauland

0,00

ß Betrag einsetzen

BGH: Wertentwicklung seit 1976

0,00

ß Betrag einsetzen

Zwischenumme II

0,00

ß wird errechnet

Abzüge

abzügl. Abschläge*)

-50000,00

*) Wertverb. des Pächters

Verbindlichkeit Nominalwert**)

-500000,00

**) z. B. Bank, Altenteil

abzügl. sonstige Abzüge

0,00

ß Betrag einsetzen

Zwischensumme III

-550000,00

ß wird errechnet

Differenz Summe II-III

-550000,00

ß wird errechnet

mindestens Drittelhofeswert

0,00

ß wird errechnet

durch gesetzl. Erbanteile

zumindest Pflichtteil

0,00

ß Betrag einsetzen

Erbe 1

0,00

ß Betrag einsetzen

Erbe 2

0,00

ß Betrag einsetzen

Erbe 3

0,00

ß Betrag einsetzen

Erbe 4

0,00

ß Betrag einsetzen

abzügl. erhaltene Abfindungen

0,00

ß Betrag einsetzen

Erbe 1

0,00

ß Betrag einsetzen

Erbe 2

0,00

ß Betrag einsetzen

Erbe 3

0,00

ß Betrag einsetzen

Erbe 4

0,00

ß Betrag einsetzen

Summen

-550000,00